Wappen der Grafen von Urach am
Alten Rathaus der Stadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Egon I. Graf von Freiburg.
Im letzten Krieg eingeschmolzenes Standbild aus einer Nische der Rathausfassade.

Man beachte den Adler auf dem Schild, den die Uracher zur Untermauerung ihres Machtanspruchs von den Zähringern übernommen hatten.

 

 

 

Graf Konrad I. mit dem Richtschwert.

Skulptur an der Stirnseite des Münsters

 

 

 

Inter duas ripas

Urkunde Graf Konrads über die Befreiung des Predigerklosters vom Hofstättenzins 

 

 

 

Anspielung auf die Domini canes: Ein canis Domini trägt die Fackel der Erleuchtung um die Welt. Halbrelief an der Decke der Kapitelsaals der Dominikanerinnen im Adelhauser Kloster

 

 

 

Standbild
Albertus Magnus'
auf der Schwabentorbrücke

Freiburgs Geschichte in Zitaten

Die Grafen von Freiburg und
wie die Stadt schließlich habsburgisch wurde

 

Die Grafen von Freiburg

 

Nach dem Aussterben der Zähringer 1218 tritt Egino IV. von Urach (1180-1230), verheiratet mit der ältesten Tochter Bertolds IV. (1152-1186), Agnes, den rechtsrheinischen Teil des Erbes an, während  die zähringischen Besitzungen in der Schweiz und Burgund an Eginos Schwager Ulrich von Kyburg fallen, der mit Agnes‘ jüngerer Schwester Anna von Zähringen verheiratet ist.

 

Doch weitere Fürsten melden Erbansprüche an. Zwar gibt der Stauferkönig Friedrich II. vor, mit dem Zähringer Erbe Reichsgut wiederherstellen zu wollen, doch geht es ihm vor allem um die Vergrößerung seiner Hausmacht. So schmälert er die Uracher und Kyburger Erbansprüche ganz bewusst im Sinne von divide et impera, indem er wirkliche und angebliche Reichslehen einzieht. Neben Zürich, Rheinfelden, Bern, Breisach, Neuenburg, Solothurn, Friburg im Üchtland und Villingen fällt auch die Stammburg der Zähringer an das Reich zurück. So wurde das Erbe vielfach zerstückelt, und darunter die Stadt Freiburg, als vorgebliches Reichslehen, von dem Kaiser an sich gezogen [Schr25].

 

Auch Freiburg? Einig mit seinem Sohn Egino dem Jüngeren (Egino V. von Urach, 1230-1236) Mitregent mit dem Titel Herr der Veste Freiburg lässt sich Egino dies nicht gefallen. Es kam zum Kampfe zwischen dem König und Egino, worin es sich namentlich auch um die Stadt Freiburg handelte. Doch kam es bald zum Vergleich, in Folge dessen der König dem Grafen die während des Krieges in's Reichsgebiet ausgewanderten gräflichen Unterthanen zurückgibt — ebenso den von den Herzogen von Teck beanspruchten zähringischen Erbtheil. Die Reichslehen gibt ihm der König als solche [Hans67].

 

König Friedrich muss einlenken, weil er das Wohlwollen Konrads des Kardinalbischofs von Porto des Bruders Eginos V. in seinen Querelen mit dem Papst benötigt. Einzig der zähringische Herzogtitel fällt nicht an die Grafen von Urach und so nennt sich Egino V. nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1230 Egino I. (1230-1236) Graf von Freiburg.

 

 

Vorläufer einer Freiburger Verfassung: Der Stadtrodel von 1218

 

Der Herrschaftswechsel macht die Bürger misstrauisch, und so schreiben sie vorsichtshalber die ihnen unter den Zähringern gewährten Rechte in einer Verfassungsurkunde auf, dem Stadtrodel* von 1218. Darin wird unter anderem die erschlichene Stadtgründung legitimiert, indem der 1120 regierende Bertold III. (1111-1122) und nicht sein jüngerer Bruder Konrad (1122-1152) als Gründer Freiburgs angegeben wird. Weiter löst um 1218 ein Bürgerrecht, welches an einen Grundbesitz innerhalb der Stadtmauern geknüpft ist, das ursprüngliche Kaufmannsrecht von 1120 ab [Zotz12]. Die 24 Marktgeschworenen im konradinischen Marktrecht verstehen sich nun als Rat der Stadt. Ursprünglich durfte kein Ritter Wohnsitz in der Stadt nehmen, doch dieses Verbot wurde bereits im 12. Jahrhundert aufgehoben. So sitzen im Jahre 1218 im Stadtrat einzig Vertreter der edlen Freiburger Geschlechter, die zudem das Amt auf Lebenszeit bekleiden. Außerdem sichert sich die  herrschende Oligarchie ihre Macht durch Erbfolge.

*Rodeln oder lateinisch rotuli sind zusammengenähte Pergamentrollen

 

Die Edlen sind von Abgaben an den Grafen ausgenommen und haben als mercatores personati auch Vorrechte auf die in der Nähe des Münsters stehenden Verkaufsbänke (Stände) [Albe20a]. Nicht der Graf bestimmt die Geschicke der Stadt, sondern die adeligen 24 Rathmannen mögen über Wein, Brot Fleisch und anderes Satzungen machen, je nachdem es ihnen dünket, der Stadt nützlich zu sein. Und welche hierauf schwören und es etwa nicht halten, die haben die Ehre verloren, und ihre Güter werden ausgerufen werden. Die Vierundzwanziger wählen auch den Schultheißen, der umb eigen, erbe und geldschulde, umb unzucht, mörde und und bluotenden slag, umb Diebe und frevel und umb alle anderen sachen, wie geneant sind richtet [Maur91].

 

Gesiegelt ist der Stadtrodel mit dem Freiburger Siegel. Über die Bedeutung der Darstellungen auf diesem Siegel ist viel gemutmaßt worden, doch sollen darauf Freiheit (die Stadttore sind offen), Sicherheit (die befestigte Stadt) und Gerechtigkeit (Bläser stoßen ins Harsthorn, rufen zum Gerichtstag) symbolisiert sein.  Das Siegel in seiner Fassung von 1245 ziert heute in der Stadt alte und auch die neuen eisernen Kanaldeckel.

 

Stahldeckel einer Brunnenleitung aus den Jahren 1874/75

 

 In seiner Aversion gegen König Friedrich sucht Egino I. die Nähe des Sohnes Heinrich (1056-1105). Als Egino sich 1234 der Rebellion des Thronfolgers gegen seinen Vater anschließt, überträgt ihm Heinrich den Wildbann und das Bergregal im südlichen Schwarzwald als Reichslehen. Bisher hatten die Herren von Freiburg diese Rechte nur als Unterlehen des Basler Bischof inne.

 

Mit den Silberschürfrechten verfügen die Grafen über ein solides Einkommen, doch dann teilt 1245 Eginos Sohn Konrad (1236-1271) das Zähringer Erbe mit seinem jüngsten Bruder Heinrich, der sich Graf von Fürstenberg nennt und die Herrschaft auf dem Schwarzwald und in der Baar erhält. Der zweite Sohn Eginos I., Gebhardt, geht dagegen als päpstlicher Kaplan und Pfarrrektor in Freiburg leer aus. Für die Herren von Freiburg erweist sich die Erbteilung als verhängnisvoll, denn auf lange Sicht sind Breisgau und Ortenau als wirtschaftliche Basis allein zu klein, um den steigenden Geldbedarf der Grafen zu decken.

 

 

Boomtown Freiburg

 

Kurzfristig wirkt sich die zweite Teilung des zähringischen Erbes nicht negativ aus, denn im 13. Jahrhundert ist Freiburg eine Boomtown. In dieser Zeit ziehen Städte die Menschen magisch an, denn wer vom Lande es machen konnte, begab sich in eine benachbarte Stadt, um hinter den Mauern derselben frei und gesichert sein Brod zu verdienen und zu verzehren; denn Schutz und Freiheit waren der Zauber, welchen den Städten so zahlreiche Ansiedler aus allen Ständen zuführten. Geschützt wollten viele Freileute sein gegen die Gefahren des offenen Landes, und ihnen folgte vom hörigen und eigenen Volke ein Jeglicher, dem es gelang von seinem Vogte oder Leibherrn abzukommen [Geig84]. Nach einem alten Privileg von 1160 gilt: Wer auch immer Jahr und Tag in der Stadt gewohnet hat, ohne daß in Jemand als Hörigen beansprucht, wird in Zukunft frei bleiben. Übrigens: Eine Mark* unverpfändetes Eigenthum genügt, um Bürger zu sein [Schr25].

*Wie das englische Pfund Sterling Silber ist die Mark ursprünglich ein Gewicht und entspricht 237,5 Gramm Silber. Die Mark ist die Basisgröße und wurde zu Zeiten Karls des Großen in 20 Schillinge zu je 12 Pfennigen geteilt [Ott01]. Mit der damals schon herrschenden Inflation werden zur Zeit Rudolf von Habsburgs aus einer Mark statt 240 bereits 678 Pfennige geschlagen [Uebe85]. Daneben war es gängige Praxis, dass alte Münzen nach einiger Zeit widerrufen wurden, um sie gegen neue kleinere oder solche mit niedrigerem Silbergehalt zu tauschen. Im Jahre 1316 einigten sich der Rat der Stadt und Graf Konrad auf eine Umlaufzeit der Freiburger Pfennige von nur vier Jahren [Ott01].

 

 

Inter duas ripas

 

Wo es den Bürgern gut geht, ist die Geistlichkeit nicht fern. Zunächst lassen sich unter dem Grafen Konrad in Freiburg 1236 die Mönche der Dominikaner nieder, nachdem der Konstanzer Bischof Heinrich von Tanne ihnen die Erlaubnis zum Bau einer Kirche mit Klausurgebäuden erteilt hatte [Spar08]. Dieser um 1215 vom heiligen Dominikus gegründete Bettelorden hatte sich zum Ziel gesetzt, den Namen des Herrn Jesus Christus aller Welt zu verkünden. Am 30. August 1238 erlässt Graf Konrad den Predigermönchen den Hofstättenzins (Grundsteuer) für ihr Gelände an der Stadtmauer Inter duas ripas*. Es ist die erste urkundliche Erwähnung der Freiburger Bächle.

*Zwischen zwei Bächle

 

Der Klosterkomplex der Dominikaner (8) links
vom Predigertor (44) auf dem Sickinger-Plan.
Dahinter Unterlinden mit dem Brunnen.

 

 

 

Um 1237 lehrt Albertus Magnus in Freiburg

 

Die gebildeten Prediger sind bald der Lieblingsorden des Stadtadels. Nachdem Albertus Magnus (1193-1280) zunächst in Hildesheim Lesemeister der Dominikaner gewesen war, bekleidet er dieses Amt von 1236 bis 1238 im neuen Kloster am Predigertor: In Hildesheim primo fuit lector, post in Vriburgo, post in Ratispona (Regensburg), duobus annis, et post in Argentina (Straßburg) [Kreb35].  Zwischen 1254 bis 1259 ist er dann Vorsteher aller Klöster seines Ordens in deutschen Landen und bereist im Dienste des Papstes ganz Europa.

 

Ein "Original-Bächle", das hier wie früher üblich in der Mitte der Marktgasse fließt. Heute laufen die Freiburger Bächle aus verkehrstechnischen Gründen in Seitenlage. Im Hintergrund der Münsterplatz.

 

So gehört er 1258, inzwischen Lesemeister am Generalstudium der Dominikaner in Köln, zu den Schlichtern im Streit zwischen dem machtgierigen Erzbischof Konrad und de gude lude (gute Leute) van der stat, die auf ihre Privilegien pochen. Im Großen Schied fordern die Herren unter Albertus' Führung Konrad auf, die Rechte der reichen und stolzen Bürger zu achten. Gleichzeitig bestätigen sie jedoch den Erzbischof als Herrn der Stadt in geistlichen wie in weltlichen Dingen. Dieser faule Kompromissfriede hält dann auch gerade Mal ein Jahr [Diet08].

 

Im Jahre 1261 beauftragt Urban IV. (1261-1264) den bereits 68-Jährigen mit der Kreuzzugpredigt. Auf dieser Reise schaut der große Albert in Freiburg vorbei und weiht die Leutkirche des Dorfes Adelshausen in der Wiehre: Anno domini MCCLXIII do wich der groß lerer Albertus Magnus predier=ordens die lütkilch des dorffs Adelhusen by Friburg in der ere [zu Ehren von] St. Ciriacus ond St. Perpetua [Kreb35].

 

 

 

 

 

Grabplatte Graf Konrads aus der Dominikanerkirche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Graf Egino II. mit dem Hündchen.

Skulptur an der Stirnseite des Münsters 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sigillum Civium Friburgensium Brisgaudia

Nach den Dominikanern drängen die minderen Brüder, die nach Regeln des heiligen Franz von Assisi (1181-1226) leben und einen braunen Umhang mit Kapuze und eine weiße Kordel als Gürtel tragen, in die Stadt. Diesem ordo fratrum minorum (OFM) übereignet Graf Konrad im Jahre 1246 die Martinskapelle dem Rathaus gegenüber und daran anliegend vier Hofstätten. Auf den Parzellen  errichten diese auch Barfüßer genannten Bettelmönche ihr Kloster und bauen bis 1318 die Kapelle zur Martinskirche aus, wobei das Langhaus erst später auf die heutige Länge gebracht wird [Kalc06].

 

Barfüßerkloster (7) mit eingezeichneten Bächle in der Mitte der Straße. Im Hintergrund die Große Gaß.

 

Damit hat nicht nur der Adel, sondern haben auch die Bürger ihren handwerklich, seelsorgerisch und sozial ausgerichteten Orden innerhalb der Freiburger Stadtmauern.

 

 

Beim äußersten Tor unserer Stadt Freiburg, wo es nach Zäringen geht

 

Mit der Bevölkerungszunahme wächst Freiburg aus seinen engen Mauern heraus, indem sich die Menschen extra muros entlang der Zugangsstraßen ansiedeln. Schon 1252 wird die Neuburger Vorstadt im Norden urkundlich erwähnt. Aus Platzmangel in der Alten Stadt weist Graf Konrad 1263 den Deutschherren (Johannitern) beim äußersten Tor unserer Stadt Freiburg, wo es nach Zäringen geht, Hofstätten zu [Haum01]. Bald schmückt sich die Neuburg hinter dem Mönchstor mit einer bedeutenden dem heiligen Nikolaus geweihten Kirche. Im Jahre 1266 wird ein Gebiet im Süden der Altstadt mit Mauern umgeben, so dass das Kloster der Wilhelmiten nun in der später so genannten Schneckenvorstadt liegt.

 

 

Die bescheidene Anlage des Teutsch-Hauses der Johanniter (11) in der Vorstadt Neuburg in der Nähe des Münchtores (38) nach dem Sickinger-Plan. Der Turm und das Kirchenschiff von St. Nikolaus (2) befinden sich rechts. Links vom Gotteshaus liegt der neue Gotts Acker (55) (heute Alter Friedhof)

 

 

 Die Lehener oder Prediger-Vorstadt im Westen mit der Kirche St. Peter nimmt die Frauenklöster der Klarissinnen zu St. Klara und der Reuerinnen zu St. Maria-Magdalena sowie die Dominikanerinnen zur St. Agnes auf [Albe20a, Uebe85].

 

Nach dem Tode Konrads übereignet sein Sohn Egino II. (1271-1316) in einer Urkunde vom 16. Dezember 1278 dem Bettelorden ordo Sancti Augustini (OSA), den Augustiner Eremiten, mit ihrer spitz zulaufenden Kapuze und ihrem schwarzen durch einen Ledergürtel zusammengehaltenen Habit, in der engen Altstadt zwischen Salzstraße und Stadtmauer einen Platz. Für Kloster und Kirche müssen mindestens acht Hofstellen abgerissen werden, deren Grundmauern 2004 bei der Totalrenovierung des Augustinermuseums freigelegt wurden.

 

 

Anlage des Augustinerklosters (5) auf dem Sickinger-Plan an der Salzstraße. Die Gebäude erstrecken sich bis zur südlichen Stadtmauer. Oben in der Mitte Oberlinden, entlang der nördlichen Stadtmauer die Konviktstraße  und rechts das stark überhöhte Schwabstor (42). Auch hier laufen die Bächle in der Straßenmitte.

 

Die Dominikanerinnen von Maria Verkündigung haben spätestens seit 1234 einen Konvent im Dorf Adelhausen am heutigen Annaplatz. Im Jahre 1297 übereignet Egino II. dem Orden ein zusätzliches Gelände in der Wiehre, wo die Nonnen ein zweites Kloster, St. Katherinen, errichten. Bei so viel Geistlichkeit zählt die Stadt am Ende des 13. Jahrhunderts bei 9000 Einwohnern 30 Kirchen, Kapellen und Klöster.

 

 

Handelsstadt Freiburg

 

Der zunehmende Reichtum der Stadt gründet nicht so sehr auf den Silberbergbau im Südschwarzwald, wohl aber auf einem blühenden Handel, denn für den gesamten Schwarzwald wird nur mit einer Silberförderung von etwas mehr als einer Tonne jährlich gerechnet, was etwa 5000 Mark entspricht [Steu13].

 

Freiburg ist Residenzstadt der Grafen und deren Burg schützt die Handelsstraße zwischen Breisach und dem Wagensteigtal, die am Fuße des Schlossbergs über eine Dreisambrücke in Richtung Schwaben führt. Die kreuzende Süd-Nordverbindung zwischen Basel und der Ortenau macht aus der Stadt einen idealen Handelsplatz.

 

 

Eine Judengemeinde in Freiburg

 

Nachdem sich schon zuvor Juden in der Stadt aufgehalten hatten, formiert sich seit 1230 in der Gegend der Webergasse eine jüdische Gemeinde.

 

Das Judenviertel in Freiburg wird in der Nachbarschaft der Weberstraße vermutet [Schw13]. Auf dem Sickinger-Plan erkennt man oben den Basler Hof (3) an der Großen Gaß. Davon nach unten abgehend von rechts nach links die Schiff-, Wasser- und Weberstraße.

 

Mit der Radikalisierung der Kreuzzüge im Reich und nach den Pogromen besonders entlang des Rheins hatte das 4. Laterankonzil 1215 die Ausgrenzung der verbliebenen Juden mit Hilfe von besonderer Kleidung und dem Tragen von Judenhüten beschlossen. Daneben hatte das Konzil das Zinsverbot für Christen verschärft.

 

Der Jude als Geldwechsler: Der Jud stellt sein synne nacht und tag, Wie er den cristen verderben mag

Im heiligen römischen Reich dürfen die Juden kein Land erwerben und sind von den Zünften ausgeschlossen. So sind ihnen die Berufe des Landwirts und des Handwerkers verschlossen. Es  bleiben als Erwerbsquellen nur wenige Nischentätigkeiten wie Abdecker und Lumpenhandel vor allem aber Geldgeschäfte. Der Geldverleih bringt zum Teil hohe Gewinne, die die Juden aber benötigen, um die ihnen auferlegten hohen Steuern und Abgaben entrichten zu können [Schw13].

 

Auch Kaiser Friedrich II. die Nützlichkeit der Juden als Kreditgeber und erklärt sie 1236 zu ihrem Schutz für alle Zeiten zu Sklaven der königlichen Kammer. Nach diesem Judenregal gehört alles,was die Juden besitzen, dem Herrscher

 

 

 Mai 1248 - Bürger drängen an die Macht

 

So harmonisch wie in der Stadt läuft es mit dem Rat nicht, denn die Bürger klagen über willkürliche Geschäftsführung, und besondere über sorglose Verwaltung des Gemeingutes [Schr25]. Die mit den Grafen von Freiburg vielfach verbundenen alten Geschlechter der Patrizier, die im Stadtrat auf Lebenszeit sitzen und sich durch Selbstwahl ergänzen, hatten sich schon aus Machterhaltungsgründen immer mehr von den Neubürgern darunter vielen reichen Kaufleuten abgesetzt, und so fühlen diese ihre Interessen von den Alten nicht mehr vertreten.

 

Da versammelte sich, nach altem Herkommen im Mai 1248 die gesammte Bürgerschaft auf dem Platze vor dem Münster, und setzte hier dem Schultheißen und Rath ihr Verlangen durch. Es wurde mit allgemeiner Uebereinstimmung beschlossen, daß den älteren vier und zwanzig Rathmannen eben so viel Jüngere, besonders in wichtigen Angelegenheiten und Verwaltungsgeschäften beigegeben werden sollen … Später wird genau bestimmt, daß diese jüngeren Rathsglieder aus acht Edeln, acht Kaufleuten, und acht Handwerkern bestehen sollen [Schr25].

 

Das gut erhaltene Dokument der Übereinstimmung vom Mai 1248 trägt die Siegel des Grafen Konrad und der Stadt Freiburg.

 

 

König und Gegenkönige

 

Der Auslöser der Freiburger Unruhen mag in der politischen Großwetterlage begründet sein. Der Kampf zwischen Kaiser Friedrich II. und dem Papsttum hatte sich mit der Exkommunikation und damit Absetzung des Kaisers wegen Gotteslästerung und Häresie auf dem Lyoner Konzil am 17. Juli 1245 verschärft. Der Mainzer Erzbischof Siegfried lässt 1246 zunächst Heinrich Raspe und nach dessen Tod 1247 Wilhelm von Holland zu Gegenkönigen wählen.

 

Am Unterrhein wechseln die Fürsten in das antistaufische Lager. Nicht so am Oberrhein, wo die meisten Städte mit Ausnahme Straßburgs und Freiburgs weiterhin zu Kaiser Friedrich stehen.

 

Es ist die Propaganda der eifernden Dominikaner intra muros für das Kirchenoberhaupt, die die Patrizier Freiburgs ins päpstliche Lager drängt. Damit sind aber die Handelsbeziehungen zu den kaisertreuen Städten am Oberrhein deutlich gestört, was den bürgerlichen Kaufleuten nicht gefallen kann. Auch der Freiburger Leutpriester, der Geistliche der Bürger, bleibt staufisch gesinnt, selbst als die Dominikaner gegen ihn hetzen [Kälb12].

 

 

Münzgewinn und Münsterbau

 

 

Weiterbau am Kirchenschiff 1256 anfänglich
in burgundisch-zisterziensischer Frühgotik
[Scha01]

 

Doch wenn es ums Geld ist der neue erweiterte Stadtrat schnell versöhnt. Er einigt sich im Jahre 1258 mit dem Grafen Konrad, den Verkauf von Silber an andere Münzstätten bei Androhung hoher Strafen zu verbieten [Ott01]. Damit sichert sich Freiburg den Münzgewinn beim Schlagen von Silbergeld und maximiert den Gewinn aus dem Silberabbau im Münstertal und am Schauinsland.

 

So kommt vom Grafen Konrad finanziell großzügig gefördert der Neubau des Münsters zügig voran. Auch wird im gleichen Jahr am 18. Juli die älteste Glocke des Münstergeläuts, die Hosanna, gegossen, die noch heute jeden Freitag um 11 Uhr ertönt und an den Tod Christi sowie an die verlustreiche Schlacht am Lorettoberg im Jahre 1644 erinnert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grabplatte Rudolfs im

Dom zu Speyer 

Rheinischer Städtebund

 

 Neben dem Erstarken der Freiburger Bürgerschaft sollte ein zweites wichtiges Ereigniß unter Graf Konrad [ ] das gemeinbürgerliche Bewußtsein und Leben noch mehr heben: der Beitritt der Stadt zum großen rheinischen Städtebund*. In dem Augenblicke, in welchem Deutschland völlig herrenlos geworden war, in welchem in Folge der seit und durch Friedrich II. eingetretenen Gesetzlosigkeit, wilde Anarchie, Faustrecht, Raub und Fehde herrschten, die Fürsten ihre Rechte maßlos erweiterten — die Autorität des Kaisers zur Nullität herabgesunken war und die Reichsgewalt fehlte — da traten die Städte für einige Zeit an deren Stelle, indem sie in einen Bund zusammentraten, Ruhe und Ordnung schafften, Freiheit der Person und des Eigenthums sicherten  [Hans67]. Die Städte Worms und Mainz gründen 1254 diesen Rheinischen Städtebund. Beim dritten Städtetage, gehalten zu Worms (14.Oct.) 1255 finden wir unter den verbündeten Städten bereits Freiburg aufgezeichnet [Hans67].

*Von den Städten Mainz und Worms angeregt wird der Bund am 13. Juli 1254 in Mainz durch Köln, Worms, Speyer, Straßburg, Basel, Oppenheim, Bingen und weitere ungenannte Städte geschlossen. Freiburg tritt 1255 bei.

 

Im Heiligen Römischen Reich sieht es düster aus, denn es standt das Reich lange zeitt one regierer zu mercklichen grossen schaden.

 

 

Rudolf von Habsburg

 

Erst im Jahre 1273 beenden die deutschen Kurfürsten nicht zuletzt auf Drängen Papst Gregors X. (1271-1276), der einen deutschen König für seinen geplanten Kreuzzug benötigt, die schreckliche Zeit des Interregnums: Zu letzt hilt man ein Concilium zu Lugdun (Lyon)/ dor wardt Graff Rudolf von Habspürg (1273-1291)/ Lantgraff im Oberen Elsas/ von den Churfürsten einhelligklichen zu Römischen Künig erwelt/ der war so fürsichtig in seinen sachen/ unnd streng mit den waffen im krieg unnd streitt/ unnd gerecht/ gotsfürchtig/ unnd mechtig seines leibs/ hübsches angesichts/ grosses radts (Weisheit) unnd gemüts/ vast milter tugend/ mit solchen eigenschaften woll geziert/ das an jm kein mangel was zum lob, Er empfing nach dem brauch die Kron zu Ach (Aachen)/ wardt von Gregorio dem zehenden (10) Bapst (mit Albertus Magnus' Empfehlung) bestetiget/ jm huldeten unnd schwuren die Fürsten [Schi98].

*Denn geendigt nach langem verderblichen Streit, War die kaiserlose, die schreckliche Zeit schrieb Friedrich Schiller 1803 in seiner Ballade Der Graf von Habsburg

 

Am 24. Oktober krönt der Kölner Erzbischof Engelbert II. Rudolf gemeinsam mit seiner Gemahlin Gertrud von Hohenberg im Aachener Dom zum König. Anlässlich der Krönung lässt Rudolf den Namen seiner Frau in Anna und den seiner Tochter Gertrud in Agnes ändern. Damit stellt er sich und sein Haus in die Tradition der Zähringer (Erbansprüche inklusive), denn Anna und Agnes hießen die Schwestern und Erbinnen des letzten zähringischen Herzogs Berthold V.

 

 

Ein dahergelaufener Aargauer Graf

 

Für den bei der Wahl unterlegenen Herrscher Böhmens, Ottokar (1253-1278), hat der neue König lediglich Streubesitz in der Nordschweiz und im Oberelsass. Für ihn bleibt Rudolf nur ein landloser dahergelaufener Aargauer Graf, eine Äußerung, die Ottokar Przemysl später in der Schlacht bei Dürnkrut bedauern sollte [Krei89].

 

Mit großer Zähigkeit gelingt es dem neuen König, viele Reichs- und hohenstaufische Güter im Elsass dem Reich zurückzugewinnen, sonderlich anno 1273, da graff Rudolphus zu römischen Reich kommen, wo ihm Jedermann weichen und seinen Prätensionen raum geben müeßen [Bade61].

 

So auch im September 1273 als Rudolf die Stadt Basel belagert. Nach Rudolfs Wahl am 1. Oktober 1273 öffnet die Stadt die Tore und huldigt dem neuen König. Der zwingt den Basler Bischof Heinrich von Neuenburg, Breisach, Neuenburg und Rheinfelden an das Reich abzutreten, so dass der damals gesagt haben soll: Lieber Gott im Himmel. Halte Dich an deinem Stuhl fest, sonst nimmt er ihn dir auch noch weg [Meye23].

 

 

Rudolf ante portas

 

Inzwischen war in Freiburg Konrad I. im Jahre 1271 gestorben und sein Sohn Egino II. Graf von Freiburg. Egen, in dessen Wesen Trotz, Entschiedenheit und Uebermuth sich einten, fehlte gleich groß durch seine feindliche Stellung dem neugewählten König Rudolf gegenüber; während sein Bruder und besonders ihr politisch-kluger Vetter Heinrich von Fürstenberg treu zu dem ihnen verwandten Könige hielten. Der Grund des Bruches liegt wohl nahe: Rudolf forderte von Egino zurückgehaltene Reichsgüter zurück, hielt strenge auf den Landesfrieden und begünstigte die Städte gegenüber den Herren. Dazu mochte wohl auch das Geld Ottokars von Böhmen, das den Markgrafen Rudolf von Baden (?-1295) bestochen, auf den schuldengedrückten Egen gewirkt haben [Hans67].

 

 Demgemäß nahm Egen gleich Theil an der Auflehnung der schwäbischen Grafen und Herren gegen den neuen König — und so wie der Markgraf von Baden am Neckar das Reichsgut verwüstend überzog, so Egen im Breisgau [Hans67].

 

Auch kann Egino Freiburgs Bürgerschaft 1275 leicht überreden, die Zähringer Burg, die 1218 als Lehen nicht an die Uracher gekommen, sondern auf Betreiben Friedrichs II. als Feste an das Reich zurückgefallen war, zu zerstören. Als wegen dieses übermütigen Akts gegen Reichseigentum Rudolf 1281 mit einem großen Heer vor Freiburg erscheint, bitten Graf und Bürger nach nur dreiwöchiger Belagerung um Gnade. Die Sühnurkunde macht namentlich den Bau der gebrochenen Burg Zähringen und die Entschädigung des Klosters Adelhausen, das die Königlichen zerstört hatten, zur Bedingung. Die Reichsgüter gibt Egen heraus, erhält sie aber nach dem vom Bischof Heinrich von Basel und Mark- und Landgraf Heinrich von Hachberg zu Folge eingeholten Weisthums-Umfang vom König zu Lehen [Hans67].

 

Wohl wissend, dass er von Egino kein Geld erwarten kann, bittet Rudolf die Bürger zur Kasse, die 2000 Mark Silber als Reparationszahlung zur Beseitigung der Kriegsschäden leisten und dazu dem Grafen nebst der bisherigen hundert, noch andere hundert Mark Silber jährlich entrichten müssen [Schr57].

 

 

Die Behem flohen

 

Schließlich beseitigt König Rudolf im Jahre 1278 den Makel seiner Landlosigkeit: Do understund sich Künig Otacker zu Behem (Przemysl Ottokar II. von Böhmen) ... unnd nam Oesterreich in sein gewalt/ unnd überredt Hertzog Vlrichen von Kerndten (Ulrich von Kärnten)/ dieweil er nicht leibs erben hatt/ das jm das Hertzogtum Kernten/ die Marck/ unnd andere Landschaft an jn stossent/ zu kauffen geben wardt/ So aber Oesterreich ein manlehen was/ unnd Hertzog Vlrich Kernten nicht verkauffen mocht/ dan es dem Reich zustund. Solches erfoddert der Künig Rudolff* durch seine pottschaft/ von dem Künig Othacker genant/ welcher das verachtett. Derhalben Künig Rudolpff* über jn bewegt ward/ zog in Oesterreich mit grosser macht/ in dem veld bei der Donaw (Marchfeld) gemelter Künig Othacker so er künlich sich wehrett/ unnd die Behem (Böhmen) flohen/ ihn verliessen/ mit vierzehen tausent Behmen erschlagen ward/ als man zalt von der geburt unsers Herren 1278 jar/ unnd sein leib aus erlaubnus Künig Rudolphen* in Behem gefürt/ unnd ehrlich begraben wardt/ asldann ward dem Reich erobert Oesterreich unnd Kernten/ das dan dem vom recht zugefallen was mit sampt anderen Landtschaften/ do macht Künig Rudolpf* darnach seinen sonn Albrecht zum Hertzogen in Oesterreich als man zalt 1281 [Schi98] und belehnt seine Söhne Albrecht (1282-1308) und Rudolf (1283-1290) mit Österreich, Steiermark, Krain und der Windischen Mark.

*Rudolff, Rudolpff, Rudolph oder Rudolpf? Wie schreibt er sich denn recht?

 

In der Rheinfelder Hausordnung vom 1. Juni 1283 bestimmt der Vater seine Ältesten als Stammhalter. Diese Primogenitur vermeidet die Zersplitterung des Erbes und bildet die Grundlage der späteren Herrschaft der Habsburger, wenn auch die Kaiserkrone für die nächsten 150 Jahre an andere Herrscherhäuser geht. Es ist der Anfang von: AEIOU, Austria erit in orbe ultima* [Sayn71].

 *Alle Erde ist Österreich untertan

 

 

Der Graf will noch mehr Geld

 

 Der Reichtum der Stadt weckt ständig die Begehrlichkeit Eginos. Immer neue Geldforderungen seitens der Regierenden sind nicht nur heute, sondern waren schon damals den Leuten ein Ärgernis. Die Freiburger wollen dem Grafen nicht mehr zahlen, als König Rudolf 1279 entschieden hatte. So muss der König 1289 erneut zwischen den Parteien schlichten und verlangt:... Gott zu Lob und Ehre und für des Landes, so wie der Stadt Freiburg Frieden und Wohlfahrt, daß Graf Egeno Haß und Ungnade, die er gegen die Gemeinde oder einzelne Bürger hegt, ganz und lauter aufgeben solle ... Hinwieder, da derselbe mit großen und unleidlichen Schulden bekümmert ist, verlangt der König von den Bürgern, daß sie dem Grafen, damit er an der Herrschaft bestehen und ihnen desto besser rathen und helfen möge, vierzehenhundert Mark Silber zustellen sollen. Sie geloben es ihm zu tun [Schr57].

 

Weiterführung des Kirchenschiffs und Beginn des Turms im gotischen Stil um 1280 [Scha01] 

 

 

 

Neufassung der Stadtverfassung

 

Als im Jahre 1293 der Stadtrat das Stadtrodel von 1120 neu fassen möchte, weil angeblich die Schrift verböst (unleserlich) ist, kommt es zu Unstimmigkeiten mit Egino II.  Darüber schreibt Sebastian Münster (1488-1552) in seiner bekannten mit Holzschnitten illustrierten Cosmographey von 1543 im Kapitel Von dem Teutschen Landt: Zu den zeiten Graffe Egon des 2. erhub sich ein widerwill vnnd vneinigkeit zwischen jhm vnnd der Statt Freyburg jntrags halb jhrer Freyheiten, jedoch ward mit hilff etlicher Scheidleuten in Vertrag gemacht innhalt eins Brieffs, der also anfaht: Wir Graffe Egon von Freyburg vnd Cuno sein Sohn, thun kundt allen denen, die deisen Brieff ansehen, oder hören lesen, nun oder hinnach, dass wir ein getrewlich gantz vnd lauter Süne mit vnsern Burgern vnd mit der Statt Freyburg, vnd mit allen jhren Helffern, für vns vnd alle vnsere Helffer, vm alle diese sachen vnd mißhelle die wir vns an den tag dass die Süne geschehe, wider einander hatten von Gericht oder vngericht, haben geschworen stät zuhalten, etc. Der Brieff ist gar lang, zuletst wird er also beschlossen. Diß geschahe zu Freyburg an dem nechsten Freytag nach S. Bartholomeitag, im jar Christi 1293.

 

Der neue Verfassungsbrief ist aber nicht bloß eine Abschrift des alten, sondern er enthält auch neue Bestimmungen. Jetzt erhalten die Handwerker über ihre Zünfte mehr politische Rechte. Der Stadtrat wächst auf 67 Mitglieder an, als zusätzlich zu den bestehenden 48 Stadträten die 18 Zunftmeister* und der Obristzunftmeister** treten,  die glichen Gewalt han mit den alten gemeinlich im Rathe ze sezende und zu entsezende und Urtheil ze sprechende in allen Dingen, so die Stat ze Friburg, ihre Ehre und ihre Fuere (Gedeihen) angant ... Wir geben den Zunftmeistern die Gewalt, alle Diejenigen, so unter ihnen stehen, zu nötigen, bewaffnet vor ihnen zu erscheinen und auszufahren zum Schutze der Herrschaft und der Stadt [Bade82]. Swer auch den herren angrifet an libe oder an guote (Leib und Gut) oder an sie ere, mit unreht oder mit gewalt: da süln ime die burger helfen und süln mit im varen nuwent ein tageweide (mit ihm nur ein Tagewerk fahren), also das an der nahgenden naht (kommenden Nacht)jederman wider heimkomen muge. So sol [auch] der herre die burger schirmen mit libe und mit guote, swa man inen üt tuot an libe oder an deheime (irgendeinem) irme guote oder an iren eren, mit unreht oder mit gewalt [Albe20a].

*Etwa hundert Jahre später um 1385 zählt man der Zünfte in Freiburg sogar zwanzig: die Schmiede, Küfer, Schneider, Tucher, Kürschner, Krämer, Schuster, Metzger, Bäcker, Gerber, Merzler (Grempler=Lebensmittelkleinhändler), Maler, Fischer, Rebleute, Wirte, Maurer, Zimmerleute, Müller, Karrer (Fuhrleute) und Bader [Müll25].

**Dieser befehligt zukünftig die Bürgermiliz

 

 

Mit der versprochenen Unterstützung auf Gegenseitigkeit haben die Zunftmitglieder die Aufgabe, künftig die Stadtmauern und die Tore jeweils in der Nähe ihrer Tätigkeits- und Wohnbereiche in Stand zu halten, zu bewachen und notfalls zu verteidigen:  Vom Klötzlinstor bis zum Schwabentor bewachen die Gerber die Stadtmauer; vom Schwabentor bis zum Schneckentor die Wirte und alle aus der Vorstadt außer den Schmieden, vom Schneckentor bis zum Peterstor die Schmiede und Tucher, vom Peterstor bis zum Predigertor die Schumacher und die Zimmerleute, vom Predigertor bis zum Diebstor die Krämer und die Brotbecken, vom Diebstor bis zum Mönchstor die Gerber in der Neuburg und in der Altstadt und die Metzger, vom Mönchstor bis zum Schultor die Rebleute, beim Bürgermeister die Schneider, Karrenmacher, Küfer und Kürschner und alle, die beritten sind [Schr28].  

 

Der vom Rate gewählte Bürgermeister steht der Zivilverwaltung vor, während der vom Grafen bestimmte Schultheiß für die Rechtssprechung zuständig ist [Albe20a]. Wenn auch die Zünfte in Freiburg mit der Verfassungsreform an Einfluss gewonnen haben, bleiben diese beiden Ämter noch lange in der Hand der adeligen Familien [Kalc06].

 

Reste der mittelalterlichen Stadtmauer am Augustinerplatz
mit Tiefgarageneinfahrt und Eingängen zu öffentlichen Toiletten

Wie Sebastian Münster berichtet, stimmt Egino der Neufassung des Stadtrodels zu,  sofern nur die Finanzen stimmen. Für ihn ist: Die Bürger sollen dem Herren jährgelich zum Gewerfe (Steuer) geben zweihundert Marken Silbers, unverzogenlich an Sante Martinsmeß die wichtigste Bestimmung des Verfassungsbriefs. Besiegelt wird die erneuerte Verfassung mit den Worten: Und darüber ze einer Bewährunge, so han wir, Grave Egen, unser Ingesigel, und wir, die Vierundzweinzig und der Rath gemeinlich, und all' die Gemeinde der Statt ze Friburg unser Stättesigel an diesen Brief gehenkt [Bade82].

 

 

 

 

Sühnekreuz für
Konrad von Lichtenberg
an der Bischofslinde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Silbermünze der Grafen von Freiburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Friburger Rappen

 

 

 

 

 

Freiburger Rappen
als Wappen

 

Das schmachvolle Ende eines streitbaren Bischofs
oder der Heldentod des Konrad von Lichtenberg an der Bischofslinde

 

Als im Jahre 1291 Rudolf stirbt, wählen die Kurfürsten mit Adolf von Nassau (1292-1298) wiederum einen schwachen Kandidaten ohne Hausmacht zum König. Als der Sohn Rudolfs, Herzog Albrecht (1282-1298) am Oberrhein erscheint, um seine ererbten Thronansprüche durchzusetzen, schlagen sich Graf Egino II. und sein Sohn Konrad II. (1316-1350) auf seine Seite, während die Stadt zum König hält. Nachdem Adolf in der Entscheidungsschlacht von Göllheim gefallen war, bestätigt Albrecht seinen Verbündeten, alle Rechte über Land und Leute ihrer Herrschaft um den dinst, den si uns und dem riche hant getan [Haum01].

 

Die Stadt Freiburg hatte auf den Falschen gesetzt. Gestärkt durch das Lob Albrechts verlangt Graf Egino als Wiedergutmachung von der Stadt Geld. Es kommt zum Streit zwischen den Bürgern und dem Grafen, bei dem sich die Übernahme der Verantwortung für die Verteidigung der Stadt durch die Zünfte bewährt [Heim20].

 

Als im Frühsommer 1299 die zahlungsunwilligen Freiburger vom Oberlindenplatz aus mit Wurfmaschinen die untere Burg Eginos beschießen, ruft der seinen Schwager Konrad von Lichtenberg*(1240-1299), den Bischof von Straßburg, gegen die rebellischen Bürger zu Hilfe: In dem jar als man zalt von der geburtt Christi unsers Herren 1299 umb S. Jacobs tag (25. Juli)/ do wardt die stadt Freyburg in Breisgaw belegert/ von Herr Cunraten von Liechtenberg dem Bischoff zu Strasburg/ unnd stürmbt die Stadt/ do lieffen aus der stadt heraus viel frischer knecht unnd dapfere burger/ die stachen mit den feinden/ unnd als der Bischoff sein volck im heer anweiset/ do waget sich ein burger von Freyburg/ der was ein metzger/ der lieff in die feindt/ unnd stach ein spies in den Bischoff/ als das geschah/ do zog menigklich unnd der gantze hauff aller gleich von dannen ab/ und wardt der krieg geendet als der Bischoff erstochen was [Schi98].

*Konrad von Lichtenberg legte 1277 den Grundstein zur gotischen Fassade des Straßburger Münsters

 

Alles Legende? Zumindest, dass der Held von Lehen Hauri hieß, sowie das Recht der Metzgerzunft, seit dieser Zeit die Freiburger Fronleichnamsprozession anzuführen, sind erzählerische Zutaten späterer Jahrhunderte [Kalc10].

 

Diesen streitbaren Gottesmann mag Erasmus von Rotterdam (1465-1536) wohl auch im Sinne gehabt haben, wenn er in seinem Buch Das Lob der Torheit schreibt:  Viel ungescheuter noch treiben es manche Bischöfe der Deutschen ... Nichts kümmert sie Gottesdienst, nichts Spendung des Segens und was solcher frommer Bräuche noch sind: sie leben wie die kriegerischsten Satrapen und halten es fast für eine Feigheit, eine Schändung der bischöflichen Würde, nicht auf dem Schlachtfeld Gott ihre Heldenseele zurückzugeben [Eras09]. Konrad von Lichtenberg hätte sich wohl besser um das Seelenheil seiner Schäfchen als um deren korrekte Schlachtaufstellung sorgen sollen.

 

 

Das ime dü selben drü hundert march dü selben iar
allwege ze wihennahten sin vergolten

 

Die frevelhafte Tötung eines Bischofs muss gebüßt werden. Der Sühnebrief trägt das Datum des 30. Januar 1300 und liest sich wie folgt: In dem nammen unsers herren Jhesu Christi. Wir der schultheizze und der burgermeister und die vier und zwenzig und der rat und dü gemeinde von Vriburg tun kunt allen, die disen brief sehent oder hörent lesen nu (nun) oder hie nach, das wir eine getrüweliche ganze und luter  (lautere) süne mit unsern herren graven Egen und sime sone, graven Counrate von Vriburg, und mit allen irn helfern umbe (um) all die sache und die missehelle, die wir unz an den tag, das du süne geschach, wider einander hatten von gerihte oder ane gerihte (Gerichte), haben gesworn stete ze habende unde alle die sazzunge und alle dü stücke, dü die nach geschriben stant, swie dü gesezzet sint und an disem brieve stant, dü han wir ouch gesworn stete ze habende für uns und unser nachkommenden, und swa wir der deheines (eines davon) brechent, so sin wir meineide und rehtlos und elos, und süln unseru lehen lidig (ledig) sin  den herren und süln sin von allem rehte an eigen und an erbe, swie es gelegen ist, und swas wir rehtes darzu han. Swa wir bedahtecliche (bedachte > vorsätzlich) und gemeinlich dehein urlüge (Krieg) anviengen wider die herren, da mitte haben wir gebrochen. Were ouch, das wir iemannes (Jemandes) helfer gemeinliche (gemeinsam) würdent, wider die vorgenannten herren, so hetten wir ouch gebrochen. Were ouch, das wir ieman wissentliche enthielten in unserre stat ze Vriburg, der den herren an ir lip (Leib) oder an ir guot griffe, so hetten wir ouch gebrochen. Were ouch, das wir ieman in die burg ze Vriburg fourten, davon die herren ir lip und ir guot verlieren möhten, oder ieman wissentliche, der ir offen vient (Feind) were, so hetten wir ouch gebrochen. Were ouch, das wir in dehein ir vesti (Festung) oder irn turn (Turm) nehmen oder besazten über irn willen, so hetten wir ouch gebrochen. Sweren wir ouch gemeinliche (gemeinsam) wider die herren zuo iemanne (einem anderen schwören), so hetten wir ouch gebrochen. Were ouch, das wir mit gemeinem rate die vorgenannte unser herren graven Egen oder graven Counratten sinen sun, oder ir nachkommenden, oder ir wissentlich gesinde slügen oder viengen (fangen), oder frünten  gevangen (gefangen lassen), oder gewundet, oder erslagen, oder in ir guot nement oder früment genommen (ihr Gut nehmet oder nehmen lasset) in der stat oder da vor, so haben wir ouch gebrochen … Umbe alles, das da vor geschriben ist, und an den brieven (Brief) stat, die uns unser vorgenanten herren gegeben hant, dar umbe süln wir geben dem vorgenanten herren, graven Egenen dü nehsten sibenzehen iar, dü anvahent an unserre frouven tage ze der liehtmes, der nu neheste kummet, iergelich (jährlich) drühundert march silbers also, das ime dü selben drü hundert march dü selben iar allwege ze wihennahten sin vergolten, und dar umbe süllen wir han das winungelt dü vorgenanten sibenjehen iar [Damb60], weil dieses ihm das nutzbarste sei, womit man ihm helfen möge [Schr57].

 

 

Durch fride und durch ruowe unsers herzens

 

Die Beitragserhöhung von 200 auf 300 Mark ist eine finanzielle Belastung für die Stadt. Deshalb sollte sie während dieser Zeit (der 17 Jahre) das Weinumgeld*, und, so sie wollte, noch ein anderes Umgeld aufzulegen, und es nach Verfluß dieser Zeit noch auf weitere siebzehn Jahre zu beziehen das Recht haben [Schr25].

*Das ist der Beginn der auch später so beliebten Mehrwertsteuer, bei der der trinkende Gast die Zeche zahlt. Es ist nicht bekannt, doch recht unwahrscheinlich, dass die Stadt die einmal erhobene Steuer nach den oben erwähnten 34 Jahren zurückgenommen hat.

 

Doch selbst eine jährliche Zuwendung von 300 Mark reicht nicht aus, um des Grafen Ausgaben zu bestreiten. Der zunehmende Reichtum der Stadt gründet nicht mehr so sehr auf den Silberbergbau im Südschwarzwald wohl aber auf einem blühenden Handel. Für den gesamten Schwarzwald wird nur noch mit einer Silberförderung von etwas mehr als einer Tonne jährlich gerechnet, was etwa 5000 Mark entspricht [Steu13]. Freiburg die Residenzstadt der Grafen und deren Burg schützt die Handelsstraße zwischen Breisach und dem Wagensteigtal, die am Fuße des Schlossbergs über eine Dreisambrücke in Richtung Schwaben führt. Die kreuzende Süd-Nordverbindung zwischen Basel und der Ortenau macht aus der Stadt einen idealen Handelsplatz.

 

Da übergibt der Alte nach einer Urkunde vom 31. März 1316 seinem Sohn ungezwungen? durch fride und durch ruowe unsers herzens die Herrschaft: Wir grave Egen, herre ze Friburg tount kunt allen den, die disen brief ansehent oder hörent lesen, das wir durch fride und durch rouwe  (Reue) unsers herzen und durch unserre sele heiles willen über ein sint kommen lieplich und gütlich, willenclich und unbetwungenlich (ungezwungen) mit Counraten, unserme sune, also, das wir dem vorgenantem Counrate, unserm sune, hant gegeben die herschaft ze Friburg, burg und stat, dienstman und man, eigen, erbe und lehen, berge und wiltbenne und kilchensetze (Kirchensätze > Pfünden), und was zuo der vorgenanten herschaft ze Friburg höret, in allem dem rehte (Rechte), alse wir die selbe herschaft ze Friburg har hant braht von unsern vordern… [Damb61]. Zur Herrschaft gehören auch die  Juden nebst der Burg und Herrschaft Zähringen, dem Gloterthale und der Veste Neuenburg (Nimburg) mit den Schirmvogteinen über die Klöster Sanct=Ulrich und Selden [Bade82].

 

 

Freiburg prägt eigene Silberrappen

 

Doch auch Sohn Konrad II. kommt mit dem Geld nicht aus und setzt die Praxis seines Vaters fort, Privilegien zu verpfänden oder zu verkaufen. So am 30. Mai 1327:  Graf Conrad v. Freiburg und sein Sohn Friderich verkaufen Burg und Dorf Zäringen und die Dörfer und Thäler Gundelfingcn, Holdenthal, Wildthal und Reuthe unterhalb der Burg Zäringen mit aller Zugehör an Rechten, Zinsen, Gefällen, wie sie der Herrschaft Freiburg zustehen, und dem Kirchensatze zu Reuthe, dem Ritter Schnewelin Bernlape, Schultheißen zu Freiburg, um 303 M. S. Freib. Gew. mit der ausdrücklichen Verachtung aus einen Wiederkauf, der nur in dem Falle stattfinden solle, wenn sie, da die Burg sammt Zubehör Reichslehen sei, von dem Reiche dazu genöthigt werden sollten [Damb61a]. 

 

Die alte Stammburg der Zähringer mit ein paar Dörfern um 303 Mark Silber verscherbelt? Das geht den Freiburgern entschieden zu weit.  Deshalb erkaufte sich die Stadt (am 4. Juli 1327) mit 4000 Mark Silbers eine Urkunde, worin beide Grafen, Vater und Sohn, geloben: nichts Ferneres von ihren Gütern auf irgend eine Weise zu veräußern, auch nichts an der Herrschaft zu ändern, keine ihrer Töchter zu verheurathen, und keinen eigenen Krieg zu führen, ohne des Rathes zu Freiburg Wissen und Willen. Zugleich erlauben die Grafen den Bürgern, und geben ihnen volle Gewalt, sich zu jeder Zeit und mit wem sie wollen, zu verbinden. Wäre auch der Graf Jemands Helfer, gegen den die Bürger im Bunde ständen, so hätten diese nicht den Grafen, sondern ihre Eidgenossen zu unterstützen. Bürger und Rath sollen auch ferner die Münze ganz in ihrer Gewalt haben; nur so etwas Ueberschuß bleibe, möge er dem Grafen zukommen.* Schließlich erklären sich diese, so sie oder ihre Erben von einem der festgesetzten Punkte abgiengen, für meineidig und rechtlos, und darum die Herrschaft von Freiburg ganz und gar den Bürgern ledig und anheimfalle; so daß sich diese einen Herren nach Belieben wählen mögen [Schr25]. So waren die Grafen vollends in die Hände der Stadt gekommen, die sich dabei noch den Anschein gab, als verlange sie diese Rechtszugeständnisse nur zum Besten der Herren - zur Erhaltung ihres Hausbestandes [Hans67].

*Der Münzgewinn geht weiterhin an die Grafen

 

 Mit dem erworbenen Münzregal lässt die Stadt aus dem im Schwarzwald geschürften Silber einseitig geprägte Münzen schlagen. Zur Unterscheidung von den alten gräflichen Geldstücken, die einen aufrecht stehenden Adler mit ausgebreiteten Flügeln zeigen, wählen Freiburgs Bürger im Prägestempel einen Adlerkopf, der wie abgerissenen aussieht*. Wegen des stark gekrümmten Schnabels lässt sich in dem Profil jedoch eher ein Rabenkopf erkennen und so heißt der sogenannte Friburger im Volksmund bald Rappen.

*Obwohl das Bild erst seit dem 14. Jahrhundert verbürgt ist, wird fälschlicherweise dieser Kopf häufig als das Wappen der Zähringer angesehen.

 

 

Im engsten Schutz und Trutzverbande

 

Die Urkunde von 1327 untergräbt die Autorität der Grafen gewaltig, denn nun schließt die Stadt Bündnisse, steht bald mit den bedeutendsten Städten, Fürsten und Edlen nah und ferne im engsten Schutz und Trutzverbande darunter ab 1340 mit den Städten Villingen und Rottweil [Schr25] und erneuert 1349 die Verträge mit Straßburg, Breisach und Basel [Hans67].  

 

Währenddessen vergrößern die Habsburger ihr Territorium am Oberrhein  anno 1324 als graff Ulrich der letzte des geschlechts derer von Pfürdt (Pfirt, Ferette) gestorben und dessen herrschaften dem Bistumb Basel heimbgefallen, von Herzog Albrecht II von Oesterreich (1298-1358), weil er eine grävin von Pfürdt (Johanna von Pfirt, 1300-1351) zur gemahlin gehabt, dieselben als ein Lehen vom Bistumb eingenommen und dadurch der meiste theil des Suntgaws, als Pfürdt, Altkirch, Dattenriedt, Beffort, Rosenfels, Maßmünster, Thann, Sennheim, Lanfer etc. an das hauß Oesterreich gefallen* [Bade61]. Die Landgrafen des Oberelsass und österreichischen Herzöge regieren ihre Gebiete am Oberrhein von Ensisheim aus [Gras98]. 

*Wie nicht anders zu erwarten: durch Heirat und Erbe

 

 

  

 

 

 

 

 

Der schönste Turm auf Erden

 

Spätestens gegen 1340 ist der Westturm des Münsters vollendet. Leonard Leopold Maldoner weist 1754 auf die Umstände hin, die den Freiburgern erlaubten, eine so prächtige Stadtkirche zu errichten:  Zudeme wurde die Statt Feyburg, daß prächtige Münster samt dessen hohen Thurm und anderen verschiedene öffentliche Gebäuden daselbst niemals zu solcher Ziehrde und Ansehen gelanget seyn, wenn eben die reiche Außbeutten dießer Bergen und das große Vermögen dern Herzogen von Zäringen nicht gewesen wären [Well76].

 

Das Münster um 1360 mit dem fertigen Westturm und dem begonnenen Hochchor [Scha01]

 

Mehrmals noch äußert sich Burckhardt zum Freiburger Münster und seinem Turm. So bezeichnet er die Kirche in einem Artikel für die Zeitschrift über das gesamte Bauwesen als ...eines der wenigen Gebäude, die man vollkommen nennen darf, und in einem Vortrag im November 1869 fällt schließlich der entscheidende Satz: Und Freiburg wird wohl der schönste Turm auf Erden bleiben [Kalc18].

 

Doch in einem Merkvers macht der gotische Turm der Theobalduskirche in der kleinen ehemals habsburgische Stadt Thann im Elsass Freiburg den Titel des schönsten Turms streitig:

 

Le clocher de Strasbourg est le plus haut,
Celui de Freiburg est le plus gros,
Mais le clocher de Thann est le plus beau.

 

Danach ist der Turm von Straßburg der höchste, der von Freiburg der dickste und der von Thann der schönste. Hier der Vergleich zwischen Thann und Freiburg:

 

   

Wir verzeihen hier großzügig Johann Gottfried Seume (1763-1810), wenn er in sein Reisetagebuch schreibt: Es wäre vielleicht schwer zu bestimmen, ob der Dom in Mailand oder diese Kathedrale (in Straßburg) den Vorzug verdient. Diese beiden Gebäude sind wohl auf alle Fälle die größten Monumente gotischer Baukunst. Seume hat halt das Freiburger Münster 1802 auf seinem Spaziergang nach Syrakus (von Leipzig aus und wieder zurück über Mailand und Straßburg) nicht gesehen.  

 

Noch ist die Stadt so wohlhabend, dass der Rat dem Münster einen hohen, lichten Chor, schöner noch als den in Straßburg, anfügen möchte.

 

 

Zum geilen Mönch und Zur geilen Nonne

 

Das Leben in Freiburg ist damals rau aber herzlich, wenn etwa, wie Karl Baas schreibt, Wirte Dirnen mit ehrbaren Leuten an einen Tisch setzen und das ungebührliche Fressen, Saufen, Zutrinken und Schreien üblich sind. In der Salzstraße gibt es zwei Häuser mit den Namen Zur geilen Nonne und Zum geilen Mönch, wobei der Autor der vorletzten Jahrhundertwende sich prüde beeilt, darauf hinzuweisen, dass geil im Mittelhochdeutschen eigentlich nur fröhlich meint [Baas05]. So wird es wohl erst nach dem Mittelalter zur sexuellen Bedeutung des Worts gekommen sein, bis die heutige Jugendsprache mit dem Zusatz mega daraus eine nicht mehr zu überbietende Steigerung eines Gefühls, einer Situation machte. Warum gibt es als weitere Steigerung nicht gigageil? Das Wort hätte den Charme, mit seinem alliterierten g einen Bogen vom Neusprech zum Althochdeutschen zu spannen.

 

 

Pest und Judenverfolgung

 

Der junge Francesco Petrarca (1304-1374) im südfranzösischen Avignon geißelt um 1340 die Vergreisung von Kirche, Universitäten, Kunst, Literatur und Sitten und schreibt an seinen Bruder: Ich sehe eine Zeit, wo die Welt sich rasend ihrem Ende nähert ... Kein sicherer Ort bleibt mehr, kein Hafen tut sich auf der ganzen Welt mir auf. Es gibt wie es scheint keine Hoffnung... [Berg06].

 

Im Jahre 1347 nun scheint sich seine Prophezeiung zu bestätigen, als von der Krim ausgehend über die Häfen von Genua und Venedig eingeschleppt eine mortalis magna - der Schwarze Tod - ganz Europa überzieht, ein Sterben wie es seit der Zeit der Sündfluth nicht gewesen. Die gelehrten konnten, obgleich sie vielerlei vollbrachten, doch keinen anderen sicheren Grund angeben, als daß es Gottes Wille wäre [Breh13].

 

Die Menschen sind sich einig: Gott will sie strafen, doch Petrarca stellt die Gerechtigkeit Gottes in Frage: Wir hätten ja Schlimmeres verdient, doch ebenso unsere Vorfahren. Wäre es nur bei unseren Nachkommen anders. Weshalb hat sich nach Deinem Urteil, o Gerechtester, die Wut Deiner Rache ausgerechtet auf unsere Zeit gestürzt? Wie kommt es (andererseits), dass, wenn Schuld vorhanden ist, oft genug die zugehörige Strafe ausbleibt? Ich wage nämlich zu behaupten, dass die Katastrophen aller Jahrhunderte, angefangen mit der so berühmten Arche, die, als das Meer aus den Fugen geriet, den Rest der Sterblichen schützte, im Vergleich zu der gegenwärtigen nur Freude, Spiel und Ruhe bedeutete [Berg06]. In der Tat, die Pandemie rafft in den folgenden drei Jahren ein Drittel der Einwohner des Kontinents dahin, wobei besonders Kinder, deren Immunsystem noch nicht ausreichend entwickelt ist, der Seuche zum Opfer fallen. In Florenz beeindruckt Giovanni Boccaccio (1313-1375) besonders die Plötzlichkeit des Todes. Er schreibt im Decamerone: Wieviele rüstige Männer, schöne Frauen und blühende Jünglinge, denen, von anderen zu schweigen, selbst Galen, Hippokrates und Äskulap das Zeugnis blühender Gesundheit ausgestellt hätten, aßen noch am Morgen mit ihren Verwandten, Gespielen und Freunden, um am Abend des gleichen Tages in einer anderen Welt mit ihren Vorfahren das Nachtmahl zu halten.

 

Mit dieser Ausweglosigkeit setzt ein allgemeiner wirtschaftlicher Niedergang ein, denn hatte man je in den Geschichtsbüchern gelesen, dass Häuser leer, Städte verlassen, das Land verwüstet, die Felder durch Leichen beengt waren, ja, dass auf der ganzen Welt eine schreckliche Einsamkeit herrschte [Berg06].

 

 

Die Kirche kann über jüdisches Eigentum verfügen, da die Juden ihre Sklaven sind

 

Überall sucht man nach Schuld und Schuldigen. So wird in vielen Orten Europas den Juden Brunnenvergiftung vorgeworfen. Angeblich werfen sie in kleinen Säckchen das Pestgift, welches aus Jerusalem stammt und aus Menschenblut, Urin, gepulverten, ungeweihten! Hostien und Zauberkräutern zusammengesetzt ist, in die Trinkbrunnen.

 

Bei den folgenden Pogromen an den vermeintlich Schuldigen beteiligen sich vornehmlich die Schuldner, sahen doch neben den ehrbaren Bürgern auch Reichsfürsten und Adelige hier eine Möglichkeit, ihre Schulden gegenüber den Juden mit ruhigem Gewissen loszuwerden. Hatte nicht Thomas von Aquin bereits festgestellt, die Kirche könne über jüdisches Eigentum verfügen, da die Juden ihre Sklaven sind [Berg06].

 

 

Zum Nutzen der Stadt, zum Schaden der Grafen

 

Bereits im Jahre 1310 hatten die Grafen von Freiburg vom Kaiser das lukrative Judenregal erworben, doch die entrichteten Abgaben reichen nicht aus, so dass Konrad im Jahre 1326 400 Silbermark Schulden bei den Juden angehäuft hatte [Schw13]. 

 

Gemeinsam mit seinem mitregierenden Sohn Friedrich stellt Konrad am 12. Oktober 1338 den ortsansässigen Juden eine umfassende Autonomieurkunde aus zum Nutzen der Stadt und um von der Herrschaft Schaden abzuwenden [Schi01]. Im Klartext: die Grafen waren ihre Schulden los.

 

Zehn Jahre später gilt der Schutzbrief nicht mehr. Bereits am 1. Januar 1349, bevor noch die Pest ausgebrochen war, werden in Freiburg auf Betreiben des Stadtrats und dann im gesamten Oberrheingebiet angeblich verdächtige Juden festgenommen. Nach grausamer Folterung legten viele von ihnen erzwungene Bekenntnisse ihrer Schuld ab. Sie beschuldigten darüber hinaus in ihrer Todesangst auch Juden aus anderen Orten. Infolgedessen dehnte sich die Judenverfolgung von Ort zu Ort aus [Schw63].

 

Nachdem Basel vorangegangen war, wurden am Freitag vor Lichtmess des Jahres 1349 (am 31. Januar) alle Freiburger Juden mit Ausnahme der Schwangeren verbrannt und zwar wegen ihrer Missetaten und Morde, die sie anstifteten und zugegeben haben [Schi01]. Die Kinder der Hingerichteten wurden zur Taufe gezwungen [Schw63]. Es wird angenommen, dass der Stadtrat mit dieser Aktion die Freiburger Grafen schädigen wollte, indem er ihnen den Geldhahn zudreht [Schw13].

 

Die Gläubiger der Juden hatten nun gehofft, ihre Schulden los zu sein, doch der Freiburger Stadtrat beschließt, von der Schuld jedes Bürgers nur fünf Pfund Pfennige zu erlassen und die Restschulden an gemeinem nutz dem Stadtsäckel zuzuführen. Die Brunnenvergiftung diente den Christen als Vorwand, doch nicht sie, sondern die Juden mussten sterben, wie ein Straßburger Chronist schreibt: Das Vermögen der Juden war das Gift, das sie getötet hat [Schi01].

 

 

Eine Rezession auch in Freiburg

 

Da um diese Zeit die Silbergruben im übrigen Schwarzwald versiegen, ist die Rezession in Freiburg besonders nachhaltig [Steu13]. Der wirtschaftliche Abschwung löst eine Abwanderung der Einwohner aus. Um diesen Aderlass zu stoppen, erhöht der Stadtrat die zu entrichtende Abzugsgebühr* für seine Bürger um das Zwanzigfache auf ein Pfund Pfennige. Das sind 240 Pfennige oder 84 Gramm Silber [Uebe85].

*eine Abgabe, die beim Wegzug aus der Stadt zu entrichten war

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karl IV von Peter Parler im Prager Veitsdom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldene Bulle

 

Trotz aller wirtschaftlicher Schwierig-keiten legen die Bürger in der Fastenzeit Anno 1354 am Vorabend des Festes Maria Verkündigung am 24. Mai den Grundstein zum neuen Hochchor, wie eine eingemeißelte Inschrift am Nordportal des Chores bezeugt [Kunz04]:

 

 

 

Böhmens Vater aber des Heiligen Reiches Erzstiefvater

 

In dieser Zeit konkurrieren die Häuser Habsburg, Bayern und Luxemburg um den römischen Kaiserthron, doch schließlich setzt sich der Luxemburger Karl durch, der 1346 zunächst in Bonn als Karl IV. (1355-1378) und nochmals 1349 am rechten Ort in Aachen zum römischen König und endlich 1355 in Rom zum deutschen Kaiser gekrönt wird [Rose01]. Schon 1348 gründet er in seiner böhmischen Residenz die erste deutsche Universität. Prag wird zum Erzbistum erhoben. Karl lässt die nach ihm benannte Brücke zur neuangelegten Neustadt bauen und auf dem Hradschin den hochgotischen Veitsdom errichten. Gleichzeitig zieht er Künstler, Handwerker und Kaufleute in seine kaiserliche Stadt, das goldene Prag. Vielleicht trugen ihm diese Taten den Beinamen Böhmens Vater aber des Heiligen Reiches Erzstiefvater ein.

 

 

Die offizielle Gründung der Dekapolis

 

Zu Ostern 1354 hält sich Kaiser Karl IV. in Kaiserberg auf, wo er formal den Bund der zehn Richestette gemeinlich im Elsass begründet, dem er bereits seit 1349 Reichssteuerfreiheit gewährt hatte. Der Kaiser bestätigt und formalisiert damit frühere Zusammenschlüsse dieser zehn Städte: Wir Karl haben mit dem folgende Vertrag den Schultheißen, Bürgermeistern, Stadträten, Bürgern und Gemeinden der Städte Hagenau, Weißenburg, Colmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Mühlhausen, Kaiserberg, Türkheim und Münster befohlen, sich mit einem gegenüber uns und dem Reich geleisteten Eid zu vereinigen zum gegenseitigen Schutz und Rat gegenüber jedem, wer es auch sei, außer gegen uns …. Die an diesen Zusammenschluss geknüpfte Gewährung der Reichsfreiheit dient nicht nur den genannten Städten, sondern auch dem Kaiser, der sich damit ein Netzwerk treuer Vasallen im Elsass schafft.

 

 

Zwei Goldene Bullen

 

 Und doch hat sich des Heiligen Reiches Erzstiefvater darum verdient gemacht, indem er 1356 durch eigene negative Erfahrungen belehrt, das Verfahren zur Wahl der römischen Könige in einem Dokument dem kaiserlichen Rechtbuch festschreiben lässt, nach dem Siegel der Urkunde auch als Goldene Bulle bezeichnet.  Danach küren sieben Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Oberhaupt. Als Wahl- und Krönungsort wird Frankfurt festgelegt.

 

Doch nicht nur wählen sollen sie, sondern ähnlich den Kardinälen der Kirche als Erzfürsten des Reiches dieses mittragen. Sie dürfen Zölle erheben, Münzen prägen, über die Erträge der Bergwerke und des Salzhandels in ihrem Territorium verfügen, sowie das Kopfgeld, das die Juden als Garantie für ihren Schutz entrichten müssen, einziehen. Außerdem haben die Kurfürsten die Rechtshoheit in ihren Gebieten. Nur die Erbteilung wird ihnen verwehrt, um die starke territoriale Stellung der Fürstentümer zu erhalten [Stei03].

 

*Man erinnert sich: Es war Rainald von Dassel, Erzbischof von Köln, der als Kaiser Barbarossas Mann in Italien nach der Eroberung Mailands im Jahr 1164 von dort die Gebeine der Heiligen Drei Könige als Beutereliquien nach Köln brachte.

 

Da Karl als deutscher Kaiser auch die böhmische Königskrone trägt, erklärt wohl, weshalb wie in der Goldenen Bulle festgelegt, das Königreich Böhmen weiter zu den Kurfürstentümern zählt. Andererseits schließt Karl seine Konkurrenten, die damals schon mächtigen Bayern und Habsburger, bewusst aus dem Wahlgremium aus, wenngleich die Wittelsbacher bei der Erbteilung im Hausvertrag vom 4. August 1329 vereinbart hatten, dass die Kurwürde nach einer Königswahl zwischen der pfälzischen und der bayrischen Linie wechseln sollte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswappen der habsburgischen Erblande am Freiburger Rathaus.
Es ist das sogenannte Lerchenwappen, wobei es sich eigentlich um fünf Adler auf blauem Grunde handelt, die ursprünglich für die Länder Österreichs ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain und die Windische Mark stehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leopold III.
von Österreich
Im letzten Krieg eingeschmolzenes Standbild aus einer Nische der Freiburger Rathausfassade

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Habsburger Adler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Comites palatini Reni

 

Wie am 19. November 1274 auf dem Hoftag zu Nürnberg bekundet bekleiden die Pfalzgrafen bei Rhein, die comites palatini Reni, im Falle eines Streites zwischen dem König und einem Reichsfürsten das wichtige Richteramt und haben deshalb wohl auch die Kurfürstenwürde inne.  

 

Wahl Heinrichs VII. zum römisch-deutschen König 1308. Hier sitzt der Pfalzgraf bei Rhein als Prinzipalwähler (er darf bei einer Königswahl nicht fehlen), in der Mitte, die geistlichen und weltlichen Kollegen jeweils rechts und links von ihm.

 

 

Heute Herr zu Freiburg und nimmermehr

 

Nach einem kleinen Zwischenhoch in den Beziehungen der Bürger zu den Grafen trübt sich das Verhältnis erneut ein. Nachfolger Konrads II. wird zunächst sein ältester Sohn Friedrich (1350-1356). Als der bereit 1356 stirbt, übernimmt Klara seine Tochter die Herrschaft nach dem Zusatz zur alten Verfassungsurkunde, daß, wenn ein Herr zu Freiburg stirbt und keinen Sohn hinterläßt, die Bürger die älteste Tochter zur Frau (Herrin) nehmen sollen [Hans67].  

 

Dagegen klagt Stiefoheim Egino erfolgreich beim Kaiser. Clara,von dem Kaiser verlassen, von den vielen Schirmern Egens gedrängt, wählte nun den friedlichen Weg der Abtretung der Herrschaft durch Verkauf an Egen; was am 9. Juni 1358 geschah. Egen erhält die Herrschaft redlichen Kaufs mit Vesten, Leuten, Gütern und allen Rechten um 3820 M.S.*- wovon die Stadt 1320 M. bezahlt ...Wenige Tage nach dieser Übereinkunft entläßt Clara die Stadt des Eides und fordert sie zur Huldigung an Egen auf; was am gleichen Tage (20. Juni 1385) geschieht und von Egen reversirt wird [Hans67]. So übernimmt 1358 gegen den Willen der Freiburger Graf Egino III. (1358-1385) die Macht.

*Mark Silber

 

Anfänglich vertragen sich Freiburgs Bürger und der Graf leidlich, daß er von vorneherein geneigt war, mit diesen in Frieden und Eintracht zu leben; und dies wir bestätigt dadurch, daß die Hauptursache des kommenden Streites diesmal von der Stadt selbst ausgieng. Fast zwischen allen Herren und Städten bestand damals Streit wegen der Pfahlbürger [Hans67].  Das sind Menschen, die nicht intra muros leben und somit nicht unter die Gerichtsbarkeit der Stadt, sondern des Grafen fallen. Freiburg hatte wohl vielen dieser meist wohlhabenden Ausbürger das Bürgerrecht verliehen und somit der Hoheit des Grafen entzogen.  

 

Eine weitere Reiberei entsteht, als Egino von der Stadt Bürgschaften für seine Schulden fordert. Dazu legt ein Gemeindebeschluss vom 19. März 1364 fest, dass für eine Entscheidung darüber mehr als sechzig des Raths bei einander seien. So kam es zu gegenseitiger Gährung und bald auch zu Feindseligkeiten, die jedoch bis Frühjahr 1366 ohne größere Bedeutung waren [Hans67].

 

Schließlich kommt es am 24. März am Vorabend von Maria Geburt zum Angriff Eginos auf Freiburg, über den Sebastian Münster in seiner Cosmographey berichtet: Graffe Egon … kam im jar Christi 1366. mit seiner Statt in eine solche grosse vneinigkeit, dass er im Mertzen mit seinen Freunden, vnnd mit grossem Zusatz des Adels, mit Rittern vnnd Knechten, bey nacht die Statt wolt vberfallen auß Rhat seiner Mutter Anna von Signaw, vnd waren auch etlich in der Statt die jhm darzu wollten geholffen haben ... Doch warnte noch in derselben Nacht, da sie übergeben sollte, ein ausgewiesener Bettler, welcher der Herren Anschlag im nahen Dorfe Lehen belauscht hatte. Die Sturmglocke schlug an, als eben der Graf mit den Seinigen in aller Stille heranrückte. Er erkannte die Töne sogleich, und wendetet sich an den begleitenden Markgrafen von Hochberg mit den Worten: O weh, heute Herr zu Freiburg und nimmermehr [Schr25].

 

 

Wider graf Egen von Friburg und wider all sin helfer und diener

 

Eilig versucht Freiburg, seine unter Konrad abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisse mit den benachbarten Städten Basel, Breisach, Neuenburg und Endingen zu erneuern. Bürgermeister und Rat berichten den befreundeten Städten Bern und Straßburg:  Wir kündent und klagen üch ernstlichen als unseren güten fründen den mort, der an uns beschehen solte sin, und das gros übel, das uns und den unseren beschehen ist und noch alle zit beschiht mit brande, mit morde, und mit roube, und lassent üch wissen, das uns das graf Egen von Friburg tuot mit eime grossen volk mit vil herren, die er in unser gegein (Gegend) het braht (gebracht) [Haum01].

 

Am 12. April 1366 nimmt Freiburg die ersten Söldner wider graf Egen von Friburg und wider all sin helfer und diener unter Vertrag. Ein grosser Krieg sich erhub, darinn die Dörffer verbrennt, vnnd das Volck beraubt vnnd geschetzt ward [Schi98]. Jetzt haben die Freiburger von ihren Grafen die Nase gestrichen voll. Johann Schilter (1632-1705) schreibt in seiner Chronicke Der Stadt Freyburg im Brisgaw, dass Eginos Burg unnd Schlos gewunnen und zerrissen wardt von den burgern aus der stadt mitten des Meyens (im Mai 1366) [Schi98]. Statt Steinschleudern wie bei der ersten Belagerung 67 Jahre zuvor sollen die Bürger hierbei bereits Kanonen verwendet haben.  

 

 

Bald verwandelte sich der Kampf in Flucht

 

Dramatisch schildert Freiburgs erster Stadthistoriker Heinrich Schreiber (1793-1872) die weiteren Ereignisse: Vorerst brachen die Bürger das Schloß ob der Stadt, damals eine der schönsten Festen in Deutschland; dann zogen sie siegestrunken vor die Burg zum Weiher bei Emmendingen, und gewannen auch diese. Dort wich ihr guter Geist von ihnen; sie erschlugen muthwillig zwei gefangene Edle, einen Zorn und einen Malterer. Das deuteten ihnen Herren und Städte sehr übel; des Grafen Macht wuchs von Tag zu Tag, die Zorn und Malterer führten ihm große Hülfe zu [Schr25]. Graf Egino schart mit den folgenden Adeligen und deren Häuser eine beachtliche Streitmacht um sich: Heinrich IV. Markgraf von Hachberg, Heinrich von Geroldseck-Tübingen, Heinrich von Geroldseck-Lahr, Johann von Üsenberg, Hesso V. von Üsenberg, Johann von Schwarzenberg, Martin Malterer, derer von Vinstingen (Fénétrage), Johann von Ochsenstein, derer von Staufen, derer von Thierstein, Walter von der Dicke [Spec12].

 

Indessen lagen die Freiburger mit etwa 300 Speeren und 5000 Gewaffneten in fester Stellung vor Endingen, und stürmten gewaltig. Als sie aber den Anzug der Herren vernahmen, ließen sie sich durch ihre Hitze übereilen, den bisherigen Vortheil aufzugeben, und die Schlacht auf freiem Felde anzunehmen. Da war aber der Bürger dem an Zahl und Gewandtheit weit überlegenen Ritter nicht gewachsen, denn Egon zählte bei gleichem Fußvolk über 500 erprobte Speere. Bald verwandelte sich der Kampf in Flucht. Ueber tausend Freiburger wurden auf dem Platze erschlagen, bei vierhundert in den Rhein getrieben, und wohl dreihundert gefangen. Die Schlacht fiel vor am St. Lukastage (18. Oktober) 1366 [Schr25].

 

Über die nun folgende Einigung zwischen dem Grafen und der Stadt lesen wir: in dem vorgenanten jar nach viel grossem schaden zu beyden seitten erlitten/ unnd als der krieg unnd unfride zwey jar gestanden was do wardt ein richtung gemacht wie volgett [Schi98]:

 

 Die Stadt gibt dem Grafen für alle Rechte, die er, seine Mutter oder seine Frau innerhalb der Kreuze der Stadt haben - die Herrschaft Badenweiler mit Zugehör. Kann oder will die Stadt die genannte Herrschaft nicht kaufen, so gibt sie Egen dafür 5000 M.S. Doch soll sie ihr Möglichtes thun, um Badenweiler zu bekommen. Dazu erhält der Graf  noch 15000 M.S. oder 1000 M.S. jährlich. Endlich am 30. März 1368 wurde die Urkunde über die Sühne und Loskauf von der Herrschaft gefertigt [Hans67].

 

Vorgeschichte und Einzelheiten dieser Einigung sind jedoch ein wenig komplexer, denn:

 

 

Duobus litigantibus tertius gaudet

 

oder wenn zwei sich streiten, freut sich das Haus Österreich, denn schon während des Kampfes der Stadt mit ihrem Herrn hatten sich die Herzoge von Oesterreich und die Bischöfe von Straßburg und Basel in’s Mittel geschlagen und den Vergleich von 1368 zu Stande gebracht. Je weniger damals den Herzogen von Oesterreich möglich war, sich mit der allgemeinen Politik mit Nuzen zu befassen, um so mehr waren sie bestrebt, ihre Besizungen, namentlich in den Vorlanden, zu vergrößern [Hans67]. In der Tat erwerben die Habsburger seit Anfang des 14. Jahrhundert systematisch rechtsrheinische Städte: Villingen 1326, Burkheim 1330, Breisach 1331, Neuenburg 1331, Triberg 1355, Endingen 1368, Kenzingen 1370 [Spec12].

 

So mußte ihnen der Gedanke schon längst nahe liegen, in den Besiz der so bedeutenden Stadt Freiburg, deren Zwietracht mit ihren Herren sie täglich wachsen sahen, zu kommen. Namentlich mußte der Herrschaft Oesterreich deßwegen viel daran liegen, bei diesem Verkauf die Stadt für sich zu gewinnen, da sie gewiß ungern einen Reichstadt in der Nähe ihrer Besizungen gesehen hätten. So traten denn die Herzöge Albrecht (1365-1395) und Leopold (1365-1386), nachdem sie sich klug in’s Mittel gelegt hatten und die Ledigung vom alten Herrn mit zu Stande gebracht, sofort mit der Stadt in Unterhandlung wegen Uebernahme der Herrschaft …  

 

Diese war wegen der großen Geldschuld, die sie sich, um eines lästigen Herrn los zu werden, aufgeladen, zu baldiger Unterhandlung um so mehr geneigt, da sie sechzig ihrer Ritter und Edelknechte bis zum vollen Abzahlen dem Egen zu Bürgen gestellt und dieser wohl auf baldige Zahlung drängen mußte. Die beiden Herzoge, von denen Leopold die Vorlande verwaltete, gaben nun der Stadt 20000 fl. Baar und versprachen ihr weitere 32000 fl. sammt 2000 fl. Zins [Hans67].

 

So kauften sich die Freiburger los und ledig von Graf Eugeno, ihrem natürlichen Herrn, und nahmen von den Fürsten zu Österreich ein merkliches Geld*, ohne welches sie solch Ledigung nicht hätten vollbringen können. In Anbetracht nun dieser gnädigen Hilfe, wie in Erwägung, daß Niemand sie besser beschirmen und sichern könne, als benannte Fürsten, vermöge der Gelegenheit ihrer Herrschaften auf beiden Seiten des Rheines (im Breisgau, Argau und Elsaße), erwählte die Stadt die Herzoge Albrecht und Leutbold zu ihren rechten, ordentlichen und erblichen Herren, huldigte denselben und schwor ihnen ewige Treue [Bade82].

*Insgesamt handelte es sich bei der finanziellen Transaktion mit Egino um eine Gesamtsumme von 135 000 Gulden, von denen die Habsburger dem Grafen rund 30% in bar und etwa 50% lediglich in Pfandschaften auf ihre Besitzungen entrichteten [Spec12]. Der damit verbundene Erwerb Freiburgs war den Österreichern also ein Schnäppchen.

 

 Der Friedensvertrag vom Palmsonntag (30. März) 1368 zwischen der Stadt und Egino III. wurde namlich also gemacht/ das die Burger von Freyburg dem Grafen abkauften die Herschaft und alle seine ansprochen/ unnd gaben jm unnd seinen helfern zwentzig tausent marck silbers. Erkauften für Freyburg die herschaft Badenweyler/ mit jrer zugehordt. Demnach nam die Herschaft der Graffen von Freyburg ein endt zu Freyburg nach viel erlidnen schaden/ kosten unnd arbeit. Do nun Freyburg in Breisgaw einen Herren solt haben / do kam sie an das löbliche haus von Oesterreich / im Ar als man zalt von der geburt Christi unsers Herren 1368. jar / zu den zeitten / als do regierten die Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten unnd Herren / Hertzog Albrecht unnd Hertzog Lupolt von Oesterreich / die balt hernach die landt miteinander geteil handt* [Schi98].

*Nach dem Neuberger Teilungsvertrag vom 25. September 1379 erhält Leopold III. die Herzogtümer Steiermark (mit Wiener Neustadt), Kärnten, Krain, die Windische Mark, Görz und Güter in Friaul sowie die Grafschaft Tirol und Vorderösterreich westlich des Arlbergs, während Albrecht III. über das eigentliche Österreich ob und unter der Enns (ohne die Gegend von Wiener Neustadt) eingeschlossen das Salzkammergut herrscht. Seit dieser Zeit spricht man von einer Albertinischen und einer Leopoldinischen Linie der Habsburger.

 

 

Der Vertrag mit den Herren von Österreich

 

Die Stadt, die sich von dem neuen Herrn die Zusage hatte geben lassen, daß weder Egen oder einer seiner Helfer in den Kriegen gegen die Stadt österreichischer Landvogt werden sollte, bekennt, wahrscheinlich kurz darauf, daß sie sich in die Gewalt der Herzoge, durch deren Rath und Vermittlung sie des Grafen Egen losgeworden, am Vorabend St. Johann des Täufers (24. Juni 1368), unter folgenden Punkten begeben habe:

 

   Wer in Freiburg der Stadt, in den Vorstädten oder in der Wiehre seßhaft ist, sei er Bürger der Stadt oder Gast - und 16 Jahre alt - hat der neuen Herrschaft zu huldigen und so für alle Zeiten.  

Den genannten Herren und ihren Erben gehört auch das Schultheißenamt und sollten sie dasselbe leihen einem aus den alten Vierundzwanzigern etc. wem sie wollen - und den Gesezten beliebig ab- und einen anderen sezen können. Der Schultheiß hat die Gewalt der Herrschaft wegen zu richten um Eigen, Erb und Geldschuld, um Unzucht, Mord und blutenden Schlag, um Diebstahl, Frevel und um alle anderen Sachen, wie die genannt sind. Alle Strafgelder sind des Schultheißen, nur wer die Besserung verwirkt, die des Herren Huld* genannt wird, fällt dem Herrn zu, wie von Alters her. Der Schultheiß schwört auch dem Herren ...

*wohl eine Bewährungsstrafe  

 

Es gehören dem Herren auch die Kirchensäze und Lehenschaft des Münsters und der St. Nikolaus-Kapelle also, sie ehrbar "pfafflich" Personen zu leihen*.

*als Lehen nur an seelsorgerisch geeignete Personen zu vergeben  

 

Die Münze, die auch Lehenschaft der Herren ist, sollen diese einem vom Rathe leihen und was Nuzen fällt, gehört halbtheilig den Herren und den Münzmeistern. Ebenso haben sie den Zoll an der oberen Brücke nebst dem Geleit im Breisgau; auch Fronwage* und Zoll in der Stadt; doch sollen von diesen Zöllen die gebührenden Zinse bezahlt und Brücken über die Stadtgräben in Stand gehalten werden ...

 *Zwangswaage zur Kontrolle der Einhaltung von Gewichten

Die Hofstätte-zinsen ebenfalls den Herren zwischen Martini und Weihnachten bei 3 Pf. Pf. Strafe - ebenso fällt ihnen die Kornabgabe von dem Buttenrecht* unter der Laube zu. Auch von den Steuern und Diensten der Juden, die in der Stadt wohnen, fallen den Herren zwei Theile und der dritte Theil der Stadt zu.

*Recht an dem Transportgefäß auch Bütte genannt, nachdem sich die Abgabe für Getreide richtet, welches unter der Laube, offenen Verkaufsständen in der Nähe des Münsters, gehandelt wird

 

Die Stadt leistet ihren Herren oder deren Amtleuten Kriegsdienste, wie andere ihrer Städte in den Vorlanden auch thun - und sollen die von Freiburg ohne der Herren Willen und Erlaubniß Niemanden sich verbinden*. Jeder Landvogt in Schwaben, im Aargau, Thurgau und auf dem Schwarzwalde soll zuerst der Stadt schwören, ihre alten Rechte und Freiheiten, Würden und Ehren zu wahren - und dann erst schwört die Stadt.

*Die Stadt giebt also das ihren früheren Herren abgerungene Recht, sich mit Jedermann zu verbinden, wieder auf

 

Erklärung Albrechts III. mit dem Zopfe und Leopolds III. des Gerechten, die der Stadt die zukünftige Unabhängigkeit Freiburgs von den Grafen und ihr fryheit, recht, gnad und ander gut gewonhait garantieren [Scha98, Amts20].

Damit diese aber um so mächtiger sei, ihrem Herren zu dienen, und desto friedlicher bei ihnen bleiben möge, haben die Herzoge freundlich und gütig sie in folgenden Stücken gefreit:

 

Der Berg und der Burgstall* ob der Stadt gehören dieser ewiglich - und die Herrschaft soll nie einen Bau dort aufführen dürfen [Hans67].

*die abgegangene Burg der Grafen von Freiburg  

 

Auch soll die Wueri mit aller ir zugehörde ewiklich zuo uns und der stat gehören und bi uns bliben, und mögen damit tuon und lassen, besetzen und entsetzen, als mit anderen vorstetten daselbst zu Friburg, damit sie vorsorge treffen, daß niemandem darinnen schmach oder unzucht treffen [Maye25, Jung03].

 

 Ebenso stehen der Stadt die Zölle zu und kann sie mindern oder mehren nach Nothdurft (Bedarf). Sie genießt und besizt auch ungefährlich (ungefährdet) all ihre Wälder, Felder, Allmend, Wasser, Wunn und Waid*.

*Wunn und Weid ist das Recht, ein Stück Land nach Belieben zu nutzen, d. h., es zu besäen und zu ernten (Wunn) oder es zur Weide liegen zu lassen.  

 

Ferner hat sie volle Macht, alle städtischen Aemter zu besezen, die Stadtthore zu besezen, Klöster und Bürger zu schirmen und Bürger aufzunehmen - wie von Alters her. Doch haben die Herzoge die erste Bitte um Aufnahme für eine Person in jedem Kloster in der Stadt und innerhalb ihres Burgfriedens und auch außerhalb, wie es Herkommen ist.  

 Endlich sollen die Herren weder die Stadt noch ein Recht oder Nuzen, den sie von der Stadt wegen innehaben, versezen, verkaufen oder irgend wie veräußern und es soll auch nie ein Bürger oder Hintersaße* der Stadt für die Herren Pfand sein; was die Herren auch namentlich zugesagt.

*die hinter einem Herren sitzen: Bauern, die von einem Grundherrn abhängig sind  

 

Auf diese Selbstübergabe der Stadt folgt nun eine Verfassungsurkunde der Herzoge Albrecht und Leopold, welche die in voriger Urkunde aufgeführten Vereinbarungspunkte von Seiten der neuen Herren bestätigt und so die Uebernahme der Stadt und Herrschaft Freiburg durch Oesterreich vollendet [Hans67].  

 

 

Habsburgisch bis 1806

 

In seiner Freiburger Stadtgeschichte bemerkt Heinrich Schreiber, dass die Sehnsucht, einer gehaßten Herrschaft loszuwerden, keine Aufopferungen scheuen ließ und es bewog, seine Selbstübergabe an das Haus Österreich möglichst zu beschleunigen, obwohl, wie Schreiber verschweigt, die Stadt nur halb dahinsank jedoch halb gezogen von den Habsburgern, bei denen Freiburg in finanzieller Schuld stand [Schr57]. Damit wird Freiburg keine freie Reichsstadt, sondern teilt von nun an Aufstieg und Niedergang mit den Habsburgern bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1805.

 

Österreichisches Wappen am Rathaus in Staufen

 

Siegel König Wenzels

 

 

 

 

 

 

 

 

Heiliger Nepomuk auf der Karlsbrücke in Prag
(©A. Höfert)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiter mit Burgund

 

 

Zurück zu den Zähringern

 

 

 

 

Nach dem wirtschaftlichen Niedergang unter den letzten Grafen geht es unter der milden Hand des Habsburger Herzogs Leopold III. mit Handwerk, Handel und Dienstleistungen in Freiburg wieder aufwärts, besonders als König Wenzel* (1376-1400) den Freiburgern im Jahre 1379 das Recht einräumt, zwei Jahrmärkte abzuhalten.

*Das ist der Wenzel, der den Generalvikar des Prager Bischofs Johann von Nepomuk (1350-1393) zunächst eigenhändig folterte und ihn dann an sein Folterholz gebunden von der von seinem Vater Kaiser Karl IV. gebauten Brücke in die Moldau stürzen ließ. Der Grund? Nepomuk, Beichtvater der Königin, hatte sich geweigert, das Beichtgeheimnis zu brechen, als König Wenzel Näheres über das Fremdgehen seiner Frau erfahren wollte.

 

Nepomuk hört die Beichte der Königin
(Bild im Augustinermuseum)

 

Jetzt zahlt es sich besonders aus, dass die Zähringer ihre Stadt handelsstrategisch günstig im Schnittpunkt der Verkehrsachsen Süd-Nord (Genf, den Zähringerstädten Freiburg im Üchtland und Bern über Basel bis Frankfurt) und West-Ost (Elsass, Breisach, Wagensteigtal, Villingen, in Richtung Schwaben) angelegt hatten. Noch heute kreuzen sich die frühere Große Gass (jetzt Kaiser-Joseph-Straße), auf der damals der Markt abgehalten wurde, und die Salzgasse in Freiburgs Zentrum.

 

Zum wirtschaftlichen Aufschwung der Region trägt auch die Genossenschaft der Rappenmünze bei, die Leopold im Jahre 1377 mit seinen Münzstätten Freiburg, Breisach, Bergheim im Elsass, Schaffhausen und Zofingen und den Schweizer Münzen in Basel, Bern, Zürich und Solothurn zunächst für die Dauer von 15 Jahren gründet. Dieser Rappenmünzbund, wegen der Erleichterung des Handels am Oberrhein bald ein Erfolgsmodell und bereits 1387 erneuert, legt 1403 den Wert und Silbergehalt der geprägten Rappen fest. Falschmünzer sollen mit dem Kessel gerichtet werden, eine Strafe die 1406 der Münzmeister von Thann erleidet, als er wegen Münzvergehens in einem Kessel siedenden Wassers vom Leben zum Tode befördert wird [Metz67]. Dieser Vorläufer des Euro besteht bis 1584, als Reichsmünzordnungen in Kraft treten.

 

 

Abgesang

 

Egino III. ist zwar seine Herrschaft über Freiburg los, doch er nennt sich nun Landgraf im Breisgau und kümmert sich besonders um den Bergbau. So schließt er noch am 30. Juni 1372 ein Abkommen mit den Bergleuten [Steu13]. Seine ehemaligen Verbündeten gehen derweil mit fliegenden Fahnen zur neuen Macht am Oberrhein, den Österreichern, über. Geschickt machen sich die Habsburger die Adeligen als Landvögte oder Kriegsherren dienstbar. Egen, der noch einige Jahre mit der Stadt wegen Zahlung sich herumstritt, verbrachte seine letzten Lebensjahre in ruhigeren und bessern Verhältnissen auf Badenweiler zu und stirbt 1385 daselbst [Hans67].

 

 

This page was last updated on 06 May, 2023